Das Reinheitsgebot

Ein kühles deutsches Bier ist einfach der pure Genuss! Dafür sorgt neben den hohen Qualitätsansprüchen und der Hingabe der deutschen Brauer vor allem die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt: das Reinheitsgebot für deutsches Bier.

Reinheitsgebot für höchste Qualität – seit 1516

Herzog Wilhelm IV.

Am 23. April 1516 auf dem Landständetag zu Ingolstadt von Bayerns Herzog Wilhelm IV. (r.) erlassen, bietet das in aller Welt einzigartige Reinheitsgebot bis heute umfassenden und transparenten Verbraucherschutz und damit eine beispielhafte Lebensmittelsicherheit.

In Zeiten von Lebensmittelskandalen und Verbraucherverunsicherung können die deutschen Brauer mit Stolz sagen: Deutsches Bier ist und bleibt ein natürliches, reines und vor allem köstliches Produkt aus besten Zutaten – eben eine rundum saubere Sache! Das war im Mittelalter noch ganz anders.

Die Ursprünge des Reinheitsgebotes

Damals wurde manch „teuflisches Zeug“ ins Bier gemischt – angeblich um es schmackhafter und haltbarer zu machen. Zutaten wie Ochsengalle, giftige und berauschende Kräuter, Pech und Ruß fanden im mittelalterlichen Brauprozess häufig Verwendung – oft mit entsprechend dramatischen Folgen. Diesem üblen Treiben der Bierpanscher hat der bayerische Herzog mit dem Erlass des strengen Reinheitsgebotes endgültig ein Ende gesetzt: Seit fast 500 Jahren darf Bier ausschließlich mit Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut werden.

Urtext des Reinheitsgebotes (vergrößern)

Im Urtext des Reinheitsgebotes heißt es wörtlich:

„... wir wöllen auch sonderlichen das füran allenthalben in unsern Stetten, Märckthen un auff dem Lannde zu kainem Pier merer Stückh dan allin Gersten, Hopffen un Wasser genomen und gepraucht sölle wern.“

Und wo bleibt in dieser Aufzählung die Hefe? Diese wurde in der mittelalterlichen Fassung des Reinheitsgebotes vermutlich nicht erwähnt, weil die Gärung durch Hefesporen, die sich auch heute noch ganz natürlich fast überall in der Luft befinden, eher zufällig ausgelöst wurde – mit entsprechend „zufälligen“ und wenig stabilen Brau- und Geschmacksergebnissen.

Die Auswirkungen des Reinheitsgebotes

Die systematische Erforschung, Züchtung und Verwendung reiner Heferassen im Brauprozess – und damit die Erzeugung stabiler Brauergebnisse – erfolgte erst im 19. Jahrhundert. Das Reinheitsgebot ist heute wie ein historisches „Elftes Gebot“ der Brauer im „Vorläufigen Biergesetz“ verankert. Und die Verbraucher wissen dieses Bekenntnis zu Reinheit und Lebensmittelsicherheit zu schätzen:

In einer Meinungsumfrage wurde festgestellt, dass 64% der Befragten das Reinheitsgebot kennen und fast alle es im Detail benennen können, 88% die deutschen Brauer auffordern, am Reinheitsgebot festzuhalten und 92% die Auffassung äußerten, dass auch für andere Lebensmittel ähnlich klare Vorschriften erlassen werden müssten.

Das „Reinheitsgebot“ ist damit viel mehr als die reine Beschränkung auf vier natürliche Rohstoffe. Das Reinheitsgebot steht für modernste Kundenorientierung, für höchste Qualität in allen Produktionsstufen und ist damit Garant für das Vertrauen des Verbrauchers. Ein Bekenntnis, das auch die Europäische Kommission gewürdigt hat: Sie hat unserem Bier als einzigem deutschen Nahrungsmittel das Zertifikat „traditionelles Lebensmittel“ verliehen. Die deutschen Brauer sind stolz, ein frisches, reines und rundum kontrolliertes Produkt herzustellen. Ein sicheres und köstliches Produkt – vom Halm zum Glas. Mit Sicherheit!

Der Geburtstag des Reinheitsgebotes am 23. April

Der Geburtstag des Reinheitsgebotes

Der 23. April ist wegen seiner historischen Bedeutung der höchste Feiertag der deutschen Brauwirtschaft. An diesem Tag feiern die deutschen Brauer zusammen mit den Gastronomen, Getränkehändlern und natürlich vor allem den Bierfreunden in ganz Deutschland den Geburtstag des Reinheitsgebotes – mit vielen Aktionen und Veranstaltungen rund ums Bier.

Feiern Sie doch einfach mit: Die Privatbrauerei Härke begeht diesen Tag seit 1995 jedes Jahr mit dem großen Härke Hoffest

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